Gericht verurteilt Bild-Redakteur
Ottfried Fischer wurde von einem Redakteur der Bild-Zeitung zu einem peinlichen Interview erpresst. Das Amtsgericht München verklagte nun den Journalisten wegen Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" zu 14.400 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze à 80 Euro). Der Journalist wäre damit vorbestraft, geht aber in Berufung.
Der Axel-Springer-Verlag sieht nun gleich die Pressefreiheit in Gefahr. Das Münchener Urteil sei falsch und setze jede journalistische Recherche der Gefahr aus, kriminalisiert zu werden, sagt der Verlag.
Auf das, was die Bild-Zeitung und andere Boulevard-Blätter Pressefreiheit nennen, kann die Menschheit aber gut verzichten. Die Pressefreiheit ist kein Spaßgesetz, sich auf sie zu berufen, setzt journalistische und moralische Integrität voraus. Wenn also Verlage wie Springer nach Pressefreiheit rufen, nachdem ihre Mitarbeiter dafür verurteilt worden sind, dass sie die Würde von Menschen mit Füßen treten, dann schaden diese Verlage damit der Pressefreiheit, nach der sie rufen. Anstatt sich so intensiv mit der Pressefreiheit zu beschäftigen, sollten Bild-Redakteure und andere Boulevard-Journalisten lieber gründlicher den Pressekodex lesen.
Der Axel-Springer-Verlag sieht nun gleich die Pressefreiheit in Gefahr. Das Münchener Urteil sei falsch und setze jede journalistische Recherche der Gefahr aus, kriminalisiert zu werden, sagt der Verlag.
Auf das, was die Bild-Zeitung und andere Boulevard-Blätter Pressefreiheit nennen, kann die Menschheit aber gut verzichten. Die Pressefreiheit ist kein Spaßgesetz, sich auf sie zu berufen, setzt journalistische und moralische Integrität voraus. Wenn also Verlage wie Springer nach Pressefreiheit rufen, nachdem ihre Mitarbeiter dafür verurteilt worden sind, dass sie die Würde von Menschen mit Füßen treten, dann schaden diese Verlage damit der Pressefreiheit, nach der sie rufen. Anstatt sich so intensiv mit der Pressefreiheit zu beschäftigen, sollten Bild-Redakteure und andere Boulevard-Journalisten lieber gründlicher den Pressekodex lesen.
7an - 2010-10-27 13:54